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„Maria Himmelfahrt“ Sayn

Die Patronatspfarrer der Abtei Sayn

In Folge eines Staatsvertrages zwischen dem Herzogtum Nassau und dem preußischen Staat von 1815 übernahm Preußen neben dem Patronat über die Abteigebäude auch die Dotation der Pfarrei Sayn. Hieraus resultierte ein Präsentations- und Mitwirkungsrecht Preußens, sowie in der Rechtsnachfolge das Land Rheinland-Pfalz, an der Bestallung des Ortspfarrers.

Sayn ist die einzige Pfarrei im Bistum Trier, bei der die Landesregierung Mitbestimmungsrecht bei Besetzung der Pfarrstelle hat und in schwerwiegenden Fällen die Zustimmung verweigern kann.


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